Wichtige Information zu Ihrem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Die Abgeltungssteuer für private Kapitalerträge wurde zum 01.01.2009 eingeführt.

Zinsen, Ausschüttungen sowie Dividenden und Veräußerungsgewinne werden seit diesem Datum mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belegt.

Die bisher geltenden Bagatellregelungen (bis zu 10 € Zinsertrag pro Jahr und eine Verzinsung bis zu 1 % p.a. waren bisher nicht vom Steuerabzug erfasst) entfallen ersatzlos.

Der Sparer-Pauschbetrag ersetzt den Sparer-Freibetrag und den Werbungskosten-Pauschbetrag, wobei sich bei den folgenden Höchstgrenzen keine Änderungen ergeben haben:

für Alleinstehende: 801, 00 €
für Verheiratete:    1.602,00 €

Der Freistellungsauftrag kann wie bisher bis zur Höchstgrenze auf mehrere Kreditinstitute verteilt werden; bitte achten Sie auf die korrekte Aufteilung Ihres Freibetrages und auf eine eventuelle Befristung.


Nichtveranlagungs-Bescheinigungen (NV-Bescheinigung) behalten ihre Gültigkeit.
Beachten Sie hier bitte den Ablauf Ihrer NV-Bescheinigung.


Unsere Kundenberater stehen Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ihr

BANKHAUS MAYER

Bankhaus E. Mayer AG • Friedrichring 28-30 • 79098 Freiburg • Tel. 07 61 - 2 82 00 -0 • Fax 07 61 - 2 82 00 -16