AWV-Meldewesen
Meldepflicht ab 12.500 EURO
Bitte beachten Sie die weiterhin bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschafts-Verordnung (AWV) bei Zahlungen von mehr als 12.500 Euro. Nutzen Sie dazu die "Anlage Z4 zur AWV".
Weitere Informationen gibt Ihnen Ihr Berater gerne.


