AWV-Meldewesen

Meldepflicht ab 12.500 EURO


Bitte beachten Sie die weiterhin bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschafts-Verordnung (AWV) bei Zahlungen von mehr als 12.500 Euro. Nutzen Sie dazu die "Anlage Z4 zur AWV".

Weitere Informationen gibt Ihnen Ihr Berater gerne.

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