Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Die Abgeltungssteuer für private Kapitalerträge wurde zum 01.01.2009 eingeführt und beträgt seither einheitlich 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Zinsen, Ausschüttungen sowie Dividenden und Veräußerungsgewinne sind bis zu einer Höhe von 1.000,00 € (Ledige) bzw. 2.000,00 € (Verheiratete) steuerfrei (Sparer-Pauschbetrag).

Bitte erteilen Sie uns einen Freistellungsauftrag, da wir ansonsten die Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt abführen müssen. Das hierzu notwendige Formular erhalten Sie hier  zum download

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

oder jederzeit auch bei Ihrem Kundenberater.

Für neu erteilte Freistellungsaufträge wie auch für Änderungen von bereits erteilten Freistellungsaufträgen benötigen wir Ihre Steueridentifikationsnummer sowie ggf. die Ihres Ehegatten.

Ein Freistellungsauftrag kann bis zur Höchstgrenze auf mehrere Kreditinstitute verteilt werden. Bitte achten Sie auf die korrekte Aufteilung Ihres Freibetrages und auf eine eventuelle Befristung.

Unsere Kundenberater stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.