Euro-Überweisung

Die“Euro-Überweisung“ (SEPA) als Produkt für Überweisungen im gesamten Binnenmarkt (einschließlich Deutschlands) baut auf der 2003 eingeführten „EU-Standardüberweisung“ auf. Als Identifizierung der Bankverbindung des Kontoinhabers / Zahlers und des Zahlungsempfängers dienen IBAN und BIC. Das „SEPA-Überweisungsverfahren“ wurde von der europäischen Kreditwirtschaft am 28. Januar 2008 gestartet. Seit diesem Zeitpunkt steht Ihnen als Kunden der Bankhaus E. Mayer AG dieses neue europäische Zahlungsinstrument auch für Inlandszahlungen zusätzlich zur Verfügung.

Die Euro-Überweisung (SEPA) ersetzt die bis bisher gültige EU-Standardüberweisung. Am 28. Januar 2008 startete die europäische Kreditwirtschaft das neue europäische Überweisungsverfahren für SEPA (SEPA Credit Transfer – SCT). Somit können Sie Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU- / EWR-Staaten und in die Schweiz von Ihrem Konto bei uns mit der Euro-Überweisung einfach und einheitlich durchführen.

Das deutsche Kreditgewerbe hat diese einfache Überweisung gemeinsam im Zuge der Umsetzung von SEPA entwickelt. Die Euro-Überweisung ist vom Aufbau her einer Überweisung innerhalb Deutschlands sehr ähnlich und orientiert sich an der Ihnen seit Mitte 2003 bekannten EU-Standardüberweisung.

Die Euro-Überweisung können Sie nur nutzen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • die Überweisung erfolgt innerhalb Deutschlands, in einen anderen Mitgliedstaat der EU-/EWR-Staaten oder in die Schweiz,
  • der Überweisungsbetrag lautet auf „Euro“,
  • als Kontoadressierungsdaten werden IBAN und BIC verwendet,
  • der Kontoinhaber trägt seine Entgelte und der Zahlungsempfänger trägt die übrigen Entgelte, wie heute innerhalb Deutschlands.

Notwendige Angaben

Bitte machen Sie immer folgende Angaben:

  • Name und Vorname bzw. Firma des Zahlungsempfängers,
  • IBAN des Zahlungsempfängers,
  • BIC des Kreditinstituts / Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers,
  • Betragsangabe in Euro (als Währung),
  • optional: Angabe eines Verwendungszweckes,
  • Ihren Namen und Vornamen bzw. Ihre Firma,
  • Ihre IBAN (steht auf Ihrem Kontoauszug).

Sie tragen als Kontoinhaber die Entgelte bei Ihrem Kreditinstitut und der Zahlungsempfänger trägt die übrigen Entgelte.

Natürlich steht Ihnen auch über unsere elektronischen Bankdienstleistungen wie Internet oder Software diese Zahlungsmethode zur Verfügung.

Für alle Zahlungen,

  • die die genannten Kriterien nicht erfüllen,
  • die in Länder außerhalb der EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz gehen,
  • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen (z. B. keine Nutzung von IBAN / BIC)

verwenden Sie bitte den Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr (Formular Z1).

Meldepflicht gemäß AWV ab 12.500 Euro

Bitte beachten Sie jedoch weiterhin die bestehende Meldepflicht gemäß Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ab 12.500 Euro. Entsprechende Meldungen sind von Ihnen der Deutschen Bundesbank mitzuteilen. Nutzen Sie dazu die „Anlage Z4 zur AWV“.