Euro-Lastschriften

Mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren können Gelder von Konten im Binnenmarkt eingezogen werden. Die neuen Verfahren ähneln den bisher innerhalb Deutschlands eingesetzten Verfahren (Einzugsermächtigungsverfahren bzw. Abbuchungsauftragsverfahren). Der flächendeckende Einsatz ist abhängig vom rechtlichen Umfeld, welches mit einem neuen EU-Rechtsrahmen seit November 2009 geschaffen wurde. Auf europäischer Ebene wurden zwei Lastschriftverfahren – vergleichbar der heutigen Situation in Deutschland – neu entwickelt. Diese sind das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (SDD Core) und das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (SDD B2B).
Ihr Berater gibt Ihnen gerne weitere Informationen.


SEPA-Basis-Lastschriften

Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (SDD Core) können Sie über uns an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb von SEPA bewirken bzw. als Zahlungsempfänger nach Abschluss einer Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Gelder von Konten im Binnenmarkt einziehen. Es ähnelt dem bis zum 31.01.2014 gültigen Einzugsermächtigungsverfahren. Als Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC.

Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basis-Lastschrift müssen der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen.

Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Dieser wird vom Zahlungsempfänger im Vorfeld des Einzuges mitgeteilt. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung, die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI). Zudem müssen Sie als Zahlungspflichtiger dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein entsprechendes „SEPA-Lastschriftmandat“ erteilen.

Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er uns über seinen Zahlungsdienstleister die SEPA-Basis-Lastschriften vorlegt. Sollte einmal ein Kunde (Zahlungspflichtiger) mit einem Zahlungseinzug durch eine SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers nicht einverstanden sein, kann er von uns binnen einer Frist von 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin „D“) auf dem Konto ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen (Widerspruchsfrist).

Formular: SEPA-Lastschriftmandat
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SEPA-Firmen-Lastschriften

Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (SDD B2B) ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten, um insbesondere eine frühe Finalität von Zahlungen zu erzielen. Das Verfahren können Sie daher nur nutzen, wenn Sie kein Verbraucher sind. Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren können Sie über uns an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb von SEPA bewirken bzw. als Zahlungsempfänger nach Abschluss einer Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens Gelder von Konten im Binnenmarkt einziehen. Es ähnelt dem bis zum 31.01.2014 gültigen Abbuchungsauftragsverfahren. Als Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC.

Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmenlastschrift müssen der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen.

Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Dieser wird von Zahlungsempfänger im Vorfeld des Einzuges mitgeteilt. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung, die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI). Zudem müssen Sie als Zahlungspflichtiger dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein entsprechendes „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“ erteilen und Ihre kontoführende Bank als Zahlungspflichtiger vor der ersten Zahlung über die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats unterrichten.

Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er uns über seinen Zahlungsdienstleister die SEPA-Firmen-Lastschriften vorlegt. Bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift können Sie als Zahlungspflichtiger von uns keine Erstattung des Ihrem Konto belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Deshalb haben wir dem ersten Lastschrifteinzug ein besonderes Bestätigungsverfahren vorgeschaltet.

Formular: SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
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Lastschriftmandate

Für die beiden SEPA-Lastschriftverfahren existieren unterschiedliche Lastschriftmandate. Diese sind das „SEPA-Lastschriftmandat“ für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und das „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“ für das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren.

Als Zahlungspflichtiger erhalten Sie von Ihrem Zahlungsempfänger ein entsprechendes Lastschriftmandatsformular, welches Sie unterschreiben und an den Zahlungsempfänger zurücksenden müssen. Vielfach sind die Lastschriftmandate Bestandteil von Verträgen, wie heute, z. B. für die Bezahlung von Telefonrechnungen.

Mit dem Lastschriftmandat autorisieren Sie gegenüber Ihrer Bank die Einlösung von jeweiligen SEPA-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit einer Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In den Lastschriftmandaten müssen die folgenden Erklärungen von Ihnen als Kunden (Zahlungspflichtiger) enthalten sein:

Lastschriftmandatstext mit

  • der Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden (Zahlungspflichtiger) mittels SEPA-Basis-Lastschrift bzw. SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und
  • der Weisung an die Bank des Zahlungspflichtiger, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften bzw. SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen.

Die jeweiligen Lastschriftmandate müssen zudem folgende Angaben (Autorisierungsdaten) enthalten:

  • Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
  • eine Gläubiger-Identifikationsnummer (CI),
  • Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlung,
  • Name des Kunden (Zahlungspflichtigen),
  • Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahlungspflichtigen) und
  • seine Kundenkennung (IBAN und BIC).

Über die Autorisierungsdaten hinaus kann ein Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten

Das „SEPA-Lastschriftmandat“ für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren gestattet Zahlungspflichtigen autorisierte Lastschriften innerhalb von 8 Wochen nach Belastung ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.

Das „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“ für das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren gestattet Ihnen als Zahlungspflichtigen nicht autorisierte Lastschriftbelastungen zu widersprechen. Deshalb haben Sie bei der Nutzung des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens als Zahlungspflichtiger Ihrer Bank vor der ersten Belastung eine Kopie des „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“ vorzulegen. Solange diese vorliegt und dieser nicht widersprochen wird, werden Lastschrifteinzüge durchgeführt und belastet.

Ihr Berater gibt Ihnen gerne weitere Informationen.
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Gläubiger-ID

Bei den neuen europäischen SEPA-Lastschriftverfahren müssen Zahlungsempfänger genau zu identifizieren sein, deshalb erhalten diese – in Ergänzung zu den deutschen Verfahren – eine Kennnummer. Diese Kennnummer heißt „Gläubiger-Identifikationsnummer“ (CI – Creditor Identifier).

In Deutschland kann diese seit März 2008 bei der Deutschen Bundesbank über die Internetseite www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt werden. Zahler können anhand dieser Angabe und der Referenznummer des zugrunde liegenden Lastschriftmandats sehr leicht prüfen, ob eine für die Kontobelastung notwendige Ermächtigung vorliegt.

Wenn Sie das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen wollen, wenden sich bitte an unser Beraterteam.
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