Kirchensteuer auf Zinserträge (KiSTAM)

Banken führen die Kirchensteuer per Gesetz automatisch ab

Seit dem 1. Januar 2015 brauchen Sie sich um Ihren Kirchensteueranteil auf Zinserträge nicht mehr zu kümmern. Ihr Bankhaus Mayer führt dann, verpflichtet durch das Steuerrecht, die Kirchensteuer auf Ihre Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt für Sie ab. Künftig werden wir hierzu jedes Jahr zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit aller Kunden abfragen. Die Kirchensteuer wird nur abgezogen, sofern Sie auch kirchensteuerpflichtig sind. Liegt ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vor, erfolgt kein Abzug von Abgeltungssteuer und Kirchensteuer.

Wer nicht möchte, dass das Bundeszentralamt für Steuern der Bank die Religionszugehörigkeit mitteilt, kann einen Sperrvermerk eintragen lassen. Dieser gilt unbegrenzt bis zum Widerruf. Den Sperrvermerk müssen Sie unter Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer (ID-Nr.) schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern einreichen. Kirchensteuerpflichtige müssen in diesem Fall die Kirchensteuer weiterhin in der Einkommensteuererklärung aufführen.

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